Katastrophenschutz übt Kreisweit
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Behörden und Organisationen von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen übten am Samstag den Landkreisweiten Notfall. Bei der Katastrophenschutz-Vollübung waren über 400 Einsatzkräfte im Einsatz.

Nach einer Corona-Zwangspause führte der Bodenseekreis wieder eine Vollübung an zwei unterschiedlichen Standorten durch. Am frühen Samstagmorgen versammelten sich die Organisationen mit ihren festdefinierten Einheiten in verschiedenen Bereitstellungsräumen im Bodenseekreis. Einheiten aus dem östlichen Landkreis treffen sich hierfür am Feuerwehrhaus in Tettnang. Nachdem die erforderlichen Fahrzeuge von Feuerwehr Tettnang, Johanniter Friedrichshafen und DRK-Ortsverein Tettnang erfasst wurden, rückten die zum ersten Einsatzszenario ab.

In Langenargen-Oberdorf kam es zu Neben einem schweren Verkehrsunfall mit eingeklemmten, ebenfalls musste ein Gefahrgutunfall mit einem LKW abgearbeitet werden. Für die Bewältigung der Lage war neben der örtlichen Feuerwehr, auch der Gefahrgutzug des Landkreises erforderlich. Etliche Verletzte mussten durch die Hilfsorganisationen gesichtet, versorgt und betreut werden. Neben der DEKON-Einheit für Gefahrguteinsätze war ebenfalls der Rüstwagen sowie ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Tettnang an der Übung beteiligt. Kräfte der Führungsgruppe koordinierten den Bereitstellungsraum in Tettnang.

Fast zeitgleich kam es in Frickingen zu einer weiteren Einsatzlage mit einem Massenanfall an Verletzten. Bei einem Busunfall mussten 40 Verletzte gerettet und in das Krankenhaus nach Überlingen transportiert werden.

Aufgrund der Dimensionen wurde fiktiv der Katastrophenfall für den Bodenseekreis festgestellt. Aus diesem Grund übernahm die Gesamteinsatzleitung der Führungsstab des Landkreise im Feuerwehrhaus Markdorf die Leitung. Am späten Vormittag wurde die Übung beendet.

Hinweis:
Das Feststellen des Katastrophenfalles (K-Fall) ist in eine öffentlich-rechtliche Entscheidung und obliegt dem Landrat aus dem Landratsamt Bodenseekreis. Mit Feststellung der Katastrophe gehen die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf dessen Behörde über. Zudem kann bspw. die Bundeswehr zur Unterstützung herangezogen werden.

 

Foto und Text: Björn Gold